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Nichtraucher

In der Regel darf man sich als Nichtraucher bezeichnen, wenn man in den vergangenen zwölf Monaten keine tabakhaltigen Rauchwaren – wie Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und Shishatabak – konsumiert hat. Diese Definition kann gerade bei Abschluss von Versicherungen wichtig werden: Gibt man sich als Nichtraucher aus und stellt die Versicherung nachträglich fest, dass in diesem Zeitraum doch geraucht wurde, kann der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefechtet werden. Es empfiehlt sich vorab die Bedingungen der Versicherung durchzulesen, da diese zwölf Monate nicht “in Stein gemeißelt” sind. Dies gilt natürlich auch für Dampfer, die von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette umgestiegen sind: Auch, wenn sie ab diesem Moment dampfen, gelten sie per Definition erst nach einem Jahr als Nichtraucher.