Mit “Feuern” wird der Vorgang bezeichnet, durch Drücken des Knopfes am Akku oder Akkuträger Strom auf die Wicklung im Verdampferkopf zu geben, um das Liquid zu verdampfen. Heutzutage geschieht dies fast ausschließlich durch Drücken eines Knopfes. Die ersten E-Zigaretten hatten noch ein automatisches System, welches die Stromzufuhr durch Ziehen am Mundstück mittels Zugsensor aktivierte. Diese Modelle erwiesen sich jedoch schnell als fehleranfällig und unpraktisch.
Funktionsweise des Feuerns
- Stromzufuhr aktivieren: Beim Drücken des Feuerknopfes wird ein Stromkreis geschlossen, der die Wicklung erhitzt.
- Liquidverdampfung: Die erhitzte Wicklung verdampft das umgebende Liquid, wodurch inhalierbarer Dampf entsteht.
- Manuelle Steuerung: Der Benutzer hat die volle Kontrolle über die Dampferzeugung und kann den Vorgang nach Belieben starten und stoppen.
Historischer Hintergrund
- Frühe Modelle: Die ersten E-Zigaretten nutzten einen Zugsensor, um die Stromzufuhr beim Ziehen am Mundstück automatisch zu aktivieren. Diese Systeme waren jedoch fehleranfällig und führten oft zu ungewollten Aktivierungen oder Ausfällen.
- Moderne Systeme: Heutige E-Zigaretten setzen fast ausschließlich auf manuelle Feuerknöpfe, die eine präzisere und zuverlässigere Steuerung ermöglichen.
Vorteile des manuellen Feuerns
- Präzise Kontrolle: Durch das manuelle Drücken des Knopfes hat der Benutzer eine genaue Kontrolle über die Dampferzeugung.
- Zuverlässigkeit: Manuelle Systeme sind weniger anfällig für Fehlfunktionen im Vergleich zu den frühen, automatischen Modellen.
- Benutzerfreundlichkeit: Die einfache Bedienung macht das Dampfen für Anfänger und erfahrene Nutzer gleichermaßen zugänglich.
Fazit
Das Feuern ist ein zentraler Vorgang beim Dampfen, der die Stromzufuhr zur Wicklung und damit die Verdampfung des Liquids steuert. Moderne E-Zigaretten nutzen manuelle Feuerknöpfe, die eine zuverlässige und präzise Steuerung ermöglichen. Diese Methode hat sich gegenüber den frühen automatischen Systemen als deutlich praktischer und weniger fehleranfällig erwiesen.