Die EU-Kommission führt eine öffentliche Konsultation zur TPD3 durch – ein mögliches Aromenverbot für E-Zigaretten steht auf dem Spiel. Jetzt Meinung abgeben und die Zukunft des Dampfens mitgestalten!

Deine Stimme zählt: EU-Konsultation zur TPD3 bis 15.06.2026!

Die EU-Kommission arbeitet an der Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie – bekannt als TPD3. Dabei steht eine Maßnahme im Raum, die viele Dampferinnen und Dampfer direkt betrifft: ein Verbot von Aromen in E-Zigaretten und Liquids. Was das konkret bedeuten würde und warum das ein echtes Problem ist, habe ich bereits in meinem Beitrag zum Aromenverbot für E-Zigaretten ausführlich erklärt.

Heute geht es um etwas Entscheidendes: Du hast jetzt die Möglichkeit, offiziell gehört zu werden.

Was ist die EU-Konsultation?

Anders als Petitionen oder Unterschriftensammlungen handelt es sich hier um eine offizielle öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission. Das bedeutet: Die EU möchte aktiv die Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern einholen, bevor neue Regelungen verabschiedet werden. Jede einzelne Rückmeldung fließt in den politischen Prozess ein – das ist kein symbolischer Akt, sondern echter politischer Einfluss.

Bereits über 63.000 Seiten Rückmeldungen wurden eingereicht. Jede weitere Stimme gibt dem Thema mehr Gewicht und zeigt der Kommission, wie groß die Betroffenheit in der Bevölkerung wirklich ist.

Warum ist das so wichtig?

Ein Aromenverbot würde die Dampfer-Community fundamental verändern. Aromen sind für viele Menschen ein zentraler Grund, warum sie von der Zigarette auf die E-Zigarette umgestiegen sind. Frucht-, Menthol- oder Dessert-Aromen machen das Dampfen zu einer echten Alternative – sie helfen, beim Rauchstopp zu bleiben. Wer diesen Schritt rückgängig machen will, riskiert, dass viele Menschen wieder zur Tabakzigarette zurückkehren. Das wäre das genaue Gegenteil von Gesundheitsschutz.

So nimmst du teil

Die Teilnahme ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten:

  1. Klicke auf den folgenden Link zur offiziellen EU-Konsultation: Zur Konsultation

  2. Klicke auf den Button „Rückmeldung geben“

  3. Registriere dich kurz mit deinem Namen und deiner E-Mail-Adresse – das dauert nur wenige Minuten. Denk daran die Registration mit der erhaltenen E-Mail abzuschliessen.

  4. Fülle das Formular aus und teile deine Meinung

Eine kurze Registrierung ist notwendig, aber der Aufwand ist minimal – und es lohnt sich. Denn hier hast du die seltene Chance, von einer offiziellen EU-Stelle direkt gehört zu werden.

Teile diesen Aufruf!

Je mehr Dampferinnen und Dampfer sich beteiligen, desto lauter ist unsere gemeinsame Stimme. Teile diesen Beitrag in deinen sozialen Netzwerken, schick ihn an Freunde und Familie – und motiviere alle, die du kennst, ebenfalls teilzunehmen. Die Konsultation ist befristet, also handle jetzt.

Ich halte euch über alle weiteren Entwicklungen rund um TPD3 und das Aromenverbot auf dem Laufenden. Bleibt informiert – und bleibt dabei!

Häufige Fragen zur EU-Konsultation (FAQ)

 

Was ist die TPD3?

TPD3 steht für die dritte Überarbeitung der europäischen Tabakproduktrichtlinie (Tobacco Products Directive). Sie regelt, wie Tabak- und Nikotinprodukte – einschließlich E-Zigaretten und Liquids – in der EU hergestellt, vermarktet und verkauft werden dürfen. Die aktuelle Überarbeitung könnte ein weitreichendes Aromenverbot für E-Zigaretten beinhalten.

Was bedeutet ein Aromenverbot konkret?

Ein Aromenverbot würde bedeuten, dass Liquids für E-Zigaretten nur noch in Tabak- oder geschmacksneutraler Variante verkauft werden dürfen. Frucht-, Menthol-, Dessert- oder andere beliebte Geschmacksrichtungen wären dann verboten – europaweit.

Ist die Konsultation wirklich offiziell?

Ja. Es handelt sich um eine offizielle öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission. Anders als Petitionen oder Unterschriftensammlungen fließen die Rückmeldungen direkt in den Gesetzgebungsprozess ein.

Muss ich mich registrieren, um teilzunehmen?

Ja, eine kurze Registrierung z.B. mit Name und E-Mail-Adresse ist erforderlich. Der Aufwand ist jedoch minimal und dauert nur wenige Minuten.

Wie lange läuft die Konsultation noch?

Die Konsultation ist bis 15.05.2026 befristet. Ich empfehle, so schnell wie möglich teilzunehmen, um sicherzustellen, dass deine Stimme noch gezählt wird.

Was passiert mit meiner Rückmeldung?

Die Europäische Kommission wertet alle eingegangenen Rückmeldungen aus und berücksichtigt sie bei der Ausarbeitung des neuen Regelwerks. Je mehr Stimmen eingehen, desto stärker ist das Signal an die Entscheidungsträger.

Kann ich die Konsultation auf Deutsch ausfüllen?

Ja, die Konsultation ist auf Deutsch verfügbar. Einfach den Link aufrufen und auf „Rückmeldung geben" klicken.

Warum sollte ich als Nichtraucher teilnehmen?

Auch wenn du selbst nicht dampfst, betrifft dieses Thema die persönliche Freiheit und das Recht auf Schadensminimierung. Viele Menschen nutzen E-Zigaretten als Ausstiegshilfe aus dem Tabakrauchen – ein Aromenverbot könnte diesen Weg erschweren. Uns alle betrifft es z.B. durch die Kosten für die Behandlung der typischen Krankheitsbilder beim verbrennen von Tabak.