NEUES JUGENDSCHUTZGESETZ

Nur-ab-18

Neues Jugendschutzgesetz Ab dem 01.04.2016 verlangt der Gesetzgeber die Überprüfung der Volljährigkeit jedes Kunden. Hierzu haben wir eine einfache Prüfungsmaßnahme während des Bestellvorgangs eingebaut. Die Prüfung erfolgt nur EINMAL, danach ist Ihre E-Mail dauerhaft freigeschaltet. Bitte achten Sie darauf, dass kein Minderjähriger Zugang zu Ihrem E-Mail Account hat. Zudem verlangt der Gesetzgeber die Zustellung per Altersnachweis, d. h. der Zusteller übergibt die Sendung nur an Volljährige.

Bitte prüfen Sie Ihre Daten

  • Bitte prüfen Sie Rechnungsadresse und ergänzen Sie Ihre Daten (Geburtsdatum!)
  • Bitte prüfen Sie Ihre Lieferadresse, ändern und ergänzen Sie Ihre Daten und speichern Sie ab.

Wichtiger Hinweis zu den Prüfmechanismen

  • Wird die Prüfsumme ermittelt und geprüft.
  • Wird das Geburtsdatum überprüft.
  • Wird das Geburtsdatum mit dem Geburtsdatum aus Ihrer Eingabe abgeglichen.
  • Wird geprüft ob das  Ausweisdokument noch Gültigkeit besitzt.

Personalausweisnummern werden aus Datenschutz- und rechtlichen Gründen nicht gespeichert

Kosten Es fallen keinerlei Zusatzkosten für Sie an, wir übernehmen alle zusätzlich anfallenden Kosten.